Bottrop, den 04.01.2021
An den Oberbürgermeister
Antrag :
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Tischler,
während in den meisten NRW-Kommunen Corona – Bußgelder
in den allgemeinen Haushalt fließen, hat sich die Stadt Bonn für einen anderen Weg
entschieden :
Kultureinrichtungen können das Geld beantragen.
Die Gelder sollen Corona – Geschädigten zugutekommen.
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der lokalen Kulturszene mindestens 115.000 Euro
zur Verfügung zu stellen. Beantragen können die Hilfe lokale private Einrichtungen wie
Theater, Museen und Kulturzentren.
Da die Stadt Bottrop im Vergleich zu Bonn eine andere Sozialstruktur aufweist, hat die
Bottroper Kulturszene keinen primären Förderungsbedarf.
Die AfD – Fraktion beantragt daher :
„Der Rat der Stadt Bottrop begrüßt die Entscheidung der Stadt Bonn, Einahmen aus
Corona – Bußgeldern nicht dem allgemeinen Haushalt zuzuführen.
20 Prozent der Bußgeldeinnahmen werden daher den Einrichtungen von Obdachlosenhilfe,
dem Tierheim Bottrop, dem Frauenhaus und der Tafel zur Verfügung gestellt“
Genaue Zahlen und Daten finden Sie in der Antwort der Stadt Bottrop auf unsere Anfrage
vom 21.12.2020 (s.Anhang).
Mit freundlichen Grüßen
Ratsherr Christian Malkowski
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